Dorothea Erxleben war die erste Doktorin der Medizin in Deutschland. Sie wurde am 13. November 1715 in Quedlinburg als Tochter des ortsansässigen Arztes Christian Polykarp Leporin und der Pastorentochter Anna Sophia Leporin geboren. Zusammen mit ihrem älteren Bruder erhält sie durch den Vater ihren ersten Unterricht, erlernt nicht nur Sprachen, sondern wird auch in den „nützlichen Wissenschaften“ unterrichtet. Hierbei zeigt sie eine bemerkenswerte Begabung, die ihr später Zugang zum externen Unterricht durch den Rektor des Quedlinburger Gymnasiums ermöglicht. Ihre Ausbildung bei ihrem Vater setzt sie fort, begleitet ihn bei seinen Krankenbesuchen und geht ihm in seiner Praxis zur Hand. Sie durchläuft die gleiche Ausbildung wie ihr Bruder, der 1740 nach Abschluss der notwendigen Vorausbildung für ein Universitätsstudium an der Universität Halle immatrikuliert. Auch Dorothea strebt die Erlangung eines akademischen Grades an. Doch bleibt ihr trotz ihrer außer-gewöhnlichen anatomischen und medizinischen Kenntnisse ein förmliches Universitätsstudium verwehrt.
Dorothea richtet eine Bittschrift an den jungen Preußenkönig Friedrich II. (1712 - 1786) in der sie um Erlaubnis zur Aufnahme eines Medizinstudiums an der Universität Halle bittet. Dorothea bleibt in Quedlinburg und heiratet mit 26 Jahren den verwitweten Diakon Johann Christian Erxleben aus dem Anhaltinischen. Zu den von ihm aus erster Ehe mitgebrachten fünf Kindern kommen später noch vier eigene hinzu. Um die materielle Lage der Familie zu erleichtern und die Schulden ihres 1747 verstorbenen Vaters abzutragen, versorgt und behandelt Dorothea ohne offiziellen Titel Kranke. Als eine ihrer Patientinnen an ihrem Leiden verstirbt, wird sie von alteingesessenen Ärzten der „medicinischen Pfuscherey“ beschuldigt und beim Stiftshauptmann von Quedlinburg angezeigt. Mit Verfügung erteilt dieser Dorothea die Auflage, sollte sie weiter praktizieren wollen, hat sie sich binnen drei Monaten in Halle der Doktorprüfung zu stellen. Am 6. Januar 1754 überreicht Dorothea dem Stiftshauptmann ihre Dissertation mit dem Titel "Academische Abhandlung" von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten". Sie richtet ein neues Gesuch an den preußischen König mit der Bitte um Zulassung zur Promotion, dem stattgegeben wird. Am 6. Mai 1754 tritt Dorothea Erxleben als erste Frau in den deutschen Staaten zum Promotionsexamen an und absolviert dieses mit großem Erfolg. Bis zu ihrem Tode praktiziert Dorothea Erxleben als erfolgreiche Ärztin; ihr Spezialgebiet liegt in der Behandlung von Frauen und Kindern. Besonders angesehen sind ihre medizinischen Fähigkeiten in den höheren Gesellschaftskreisen und als Leibärztin der Äbtissin des Stiftes Quedlinburg. Am 13. Juni 1762, mit 46 Jahren, stirbt Dorothea Erxleben in Quedlinburg an einer Infektion.