Regionalportal

Dr. Andreas Ramdohr

Andreas Ramdohr wurde am 12. April 1613 in Aschersleben geboren. Er verbrachte seine Schulzeit im Stephaneum Aschersleben und die letzten drei Schuljahre auf dem Quedlinburger Gymnasium. 1633 ging er an die Universität Jena. Dort belegte er die philosophische Fakultät, bis er sich juristischen Studien zuwandte. 1640 wurde er zum Doktor der Rechte ernannt. Er schlug dann die akademische Laufbahn ein. Nach einer Probevorlesung im Oktober 1640 ernannte man ihn zum Professor an der juristischen Fakultät. Aber erst Anfang 1642 begann er seine regulären Vorlesungen. Danach vertrat er nur ein Jahr lang als Professor die Rechte an der Universität Jena. 1643 berief ihn die Stadt Braunschweig als Syndikus in ihre Dienste. Ein Syndikus war ein angestellter Rechtsbeistand, der die Interessen der Stadt nach innen und außen zu vertreten hatte. Ramdohr war ein idealer Mann für Verhandlungen mit Königen, Fürsten und Generälen. Deshalb ernannte ihn die Stadt Braunschweig 1649 zum ersten Syndikus. Dieses übermäßige Arbeitspensum ging offenbar zu Lasten seiner Gesundheit. Am 22. Juli 1656 verstarb er.