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Gatersleben

Gatersleben wurde 964 erstmals in einer Urkunde des Markgrafen Gero erwähnt. Gero schenkte dem Kloster Gernrode Land. Der Ort gehörte recht frühzeitig zum Bistum Halberstadt. Nach der Verweltlichung im 16. Jahr-hundert kam es zum gleichnamigen Fürstentum und damit nach 1648 zu Brandenburg-Preußen. 1163 bis 1165 überschritt Gero von Schermcke die Selke und ließ eine Wasserburg anlegen. Hieraus wurde später das Herrschaftsgebiet Gatersleben. Der Unterhof ist der älteste Teil. Der gut erhaltene mittelalterliche Wohnturm steht auf dem Oberhof. Auf ihm befindet sich ein ursprünglich rot-weißer Wappenstein, er ist von 1640. Der Wohnturm wurde auch "Muhlturm" genannt und diente als Kornhaus. Nach dem Aussterben der mit der Wasserburg belehnten Ritter setzten die Bischofe Amtleute ein. Nun wurden von dort die umliegenden Dörfer und auch Gatersleben verwaltet. Mit dem Aufkommen der Landkreise gehörte Gatersleben zunächst zum Landkreis Aschersleben. Nach der Auskreisung der ältesten Stadt Sachsen-Anhalts zählte es von 1901-1952 zum Kreis Quedlinburg. Das Gaterslebener Wappen ist aus dem Jahre 1776. Im unteren Teil ist ein silberner Hecht auf blauem Grund zu sehen. Dies soll an die Selke, die Fischteiche und an den Heckenteich erinnern. Ebenfalls soll die bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts bestehende "Große Gaterslebisch-Ascherslebische See" nicht vergessen werden. Im oberen Teil des Wappens sind sieben Ähren auf grünen Untergrund dargestellt. Diese weisen auf die sieben ehemals großen Höfe von Gatersleben hin. Vor dem Dreißigjährigen Krieg sollen es zehn gewesen sein.