Im Jahre 1564 trug sich im Dorf Altstaßfurt im finsteren Mittelalter folgender Hexenprozess zu. Moritz von Arnim war damals Schlossherr und gleichzeitig auch Gerichtsherr in Staßfurt. Angeklagt war Margareta Hardtmann. Ihre beiden Söhne aus erster Ehe spielen auch eine Rolle bei diesem Prozess. Wie kam es zu dieser Beschuldigung? Zwei Frauen aus der Nachbarschaft beschuldigten sie der Zauberei. Die Nachbarinnen behaupteten, die Angeklagte hätte im Stall Feuer unter dem Vieh gemacht, obwohl sie ein Licht daneben brennen hatte. Merkwürdig wäre außerdem, dass die Angeklagte oftmals vor Beginn eines Regens in die Bode liefe und dort badete. Am 1. August fand die Folter an der armen Frau statt. Ihre Akten wurden bereits in Halle begutachtet. Die Folter war so grausam, dass die arme Frau am nächsten Tag an der furchtbaren Behandlung starb. Die beiden Söhne und der Ehemann der Verstorbenen verlangten nun die Einstellung des Verfahrens und die Herausgabe der Leiche. Dieser Bitte wurde entsprochen. Aber unter der Bedingung, dass wegen dem Urteil weder gegen den Richter noch gegen andere am Prozess beteiligte Personen etwas unternommen werden kann. Der Ehemann und die Söhne mussten vor Gott schwören. Dieser Eid ist im Schöffenbuch von Altstaßfurt überliefert worden. Elf Männer mussten die Bürgschaft für diesen Eid übernehmen, um das schlechte Gewissen der Gerichtsherren beruhigen. Dieser beschämende Gerichtsprozess basierte hauptsächlich auf Klatsch und Tratsch.