Durch die Eroberung der Sachsen durch Karl den Großen ist die Ordnung vollständig umgestaltet worden. Das Recht des Siegers sagte aus, dass er die uneingeschränkte Verfügung über Grund und Boden hatte. Die Rechte der alten Herzöge und Edelleute wurden beseitigt oder beschnitten. An ihre Stelle rückte der neue König mit seinem Hofadel. Die Herzöge, Grafen und Fürsten waren beauftragte Beamte. Doch als die höchste Gewalt im Reich lahm gelegt wurde, änderte sich das. Je mehr die Tage der deutschen Kaiser gezählt wurden, desto mehr machte der sächsische Stammesadel seine alten Rechte wieder geltend. Um eine landeshoheitliche Herrschaft zu sichern, erstrebte oder ertrotzte er die Erlaubnis, die Lehnsgüter und Ämter und Rechte den Familien erblich zu machen. Nachdem die Lehnherren die Alleinherrschaft genossen hatten wollten sie sie auch nicht mehr hergeben.