Früher galt als Recht, was der jeweilige Herr sprach. Daraus entwickelte sich ein einheitliches Recht. Mit dem „Sachsenspiegel“ des Eike von Repgow, einer Sammlung damals gebrauchter Gesetzesregelungen, wurde erstmals für unser Gebiet eine Art feststehendes Gesetz geschaffen. Der „Sachsenspiegel“ galt aber nur als Landrecht. Später entwickelten sich daraus die Stadtrechte. Mit den Freiheiten der Städte wurden von diesen auch Verordnungen erlassen. Heute sind das Satzungen. Mit dem Erstarken der Fürsten und Könige wurde das Leben miteinander immer mehr durch Befehle und Verordnungen bestimmt. Mit Beginn des Kaiserreiches regelten Reichsgesetze das Zusammenleben. Ab 1900 regelte das Bürgerliche Gesetzbuch und verschiedene Spezialgesetze das Leben in Deutschland.